Gemäß dem Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen vom 3. Dezember 2020, dürfen ab dem 1. Mai 2025 ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung hoheitlicher Dokumente genutzt werden.
Papierbasierte Passbilder sind ab dem 1. Mai 2025 für die Beantragung hoheitlicher Dokumente nicht mehr zugelassen.
Lichtbilder für Identitätsdokumente müssen ab diesem Zeitpunkt von Fotostudios ausschließlich in elektronischer Form über gesicherte elektronische Übermittlungswege zum Bürgeramt (Pass/Ausweisbehörde) übermittelt werden.
Soll das Lichtbild für ein Ausweisdokument (Reisepass, Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel) verwendet werden, muss der Fotograf ab dem 1. Mai 2025 das angefertigte Lichtbild in eine gesicherte Cloud hochladen. Sie erhalten vom Fotografen den Ausdruck eines Data-Matrix-Codes (ähnlich wie ein QR-Code), mit dem die Behörde dann bei Antragstellung Ihr Lichtbild findet und herunterladen kann.
Mit diesem Vorgehen kann das Lichtbild digital – also ohne Qualitätsverlust durch Ausdrucken auf Fotopapier und Einscannen in der Behörde – verarbeitet werden.
Welche Kosten der Fotograf für seinen Service erhebt, erfragen Sie bitte dort.
